Medizinrecht in Heidelberg & Mannheim

Unsere Anwälte in Heidelberg und Mannheim beraten und vertreten sowohl die Patienten- als auch die Behandlerseite in praktisch allen medizinrechtlichen Angelegenheiten.

Dies umfasst zum einen das Arzhaftungsrecht. Hier geht es um die Durchsetzung respektive Abwehr von Behandlungsfehlervorwürfen, die Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen können.

Wir beraten aber auch im Hinblick auf die mögliche Vermeidung von Behandlungsfehlern durch Versäumnisse z. B. bei der Aufklärung oder in der allgemeinen Organisation der Praxis.

Wir unterstützen unsere Mandanten darüber hinaus bei der Errichtung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten sowie deren Umsetzung im medizinischen Alltag.

Insbesondere die Behandlerseite beraten und vertreten wir rechtlich bei der Gestaltung und Umsetzung von Verträgen, die die Praxis betreffen: von Arbeitsverträgen über Mietverträgen, Behandlungsverträgen, Verträgen ärztlicher/zahnärztlicher/psychotherapeutischer Kooperationen bis hin zu Verträgen über den Praxiskauf und –verkauf. Auch in berufsrechtlichen, vertragsarztrechtlichen, sozialrechtlichen, insbesondere zulassungsrechtlichen und standesrechtlichen Angelegenheiten beraten wir und vertreten die Interessen unserer Mandanten.

Wir stehen Ihnen mit unserem Team vielseitiger juristischer Fachkompetenzen und einer Fachanwältin für Medizinrecht unterstützend zur Seite.

Hauptsitz Heidelberg

Zweigstelle Mannheim