Strafrecht in Heidelberg & Mannheim

Sie sind Beschuldigter in einem Ermittlungs- oder Strafverfahren? Gemäß § 137 StPO haben Sie das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens der Hilfe eines Rechtsanwaltes als Verteidiger zu bedienen.

Den Ermittlungs- und Justizbehörden (Polizei, Zoll, Staatsanwaltschaft, Gericht) sollten Sie nie alleine gegenübertreten.

Die möglichen Folgen staatlicher Eingriffe in einem solchen Verfahren, wie z.B. der Entzug der Fahrerlaubnis, die auch nur vorläufige Inhaftierung, die Wohnungsdurchsuchung oder die Durchsuchung Ihrer Geschäftsräume stellen einen erheblichen Eingriff in Ihre Privatsphäre dar und können dramatische berufliche und private Auswirkungen haben.

Suchen Sie daher zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Strafverteidiger auf, am besten einen Fachanwalt für Strafrecht. Er vermag staatliche Eingriffe abzuwenden oder drohende Konsequenzen gering zu halten.

Herr Rechtsanwalt Betzer berät Sie als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht gerne, wie Sie sich in dem Sie betreffenden Strafverfahren verhalten sollten. Herr Rechtsanwalt Betzer vertritt Sie in allen Bereichen des Strafrechts, bundesweit.

Strafverteidiger Notruf 24 Std: 0179 / 4319924

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