Familienrecht in Heidelberg & Mannheim
In der Kanzlei in Heidelberg und unserer Zweigstelle in Mannheim sind zwei Rechtsanwälte mit der Zusatzqualifikation Fachanwalt für Familienrecht als Spezialisten dieses Rechtsgebietes ausgewiesen und verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit Gerichten, Gegenanwälten und den beteiligten Behörden.
Der Bereich Familienrecht erfasst zunächst diejenigen Fragen, die schon anlässlich einer Trennung zu lösen sind, insbesondere finanzielle Folgen wie Unterhaltszahlungen für Kinder, Trennungsunterhalt für Ehepartner, vorläufige Aufteilung von Vermögenswerten oder auch Schulden, Regelungen zur bisherigen Ehewohnung und zum Hausrat sowie in Ausnahmefällen Anordnungen zum Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen. Wir sind schon im frühen Stadium der Trennung bemüht, im Interesse der Familien, insbesondere der Kinder, einverständliche Lösungen mit der anderen Seite zu erarbeiten und umzusetzen.
Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen können von uns konzipiert und entweder schon vor dem Scheidungsverfahren bei einem Notar abgeschlossen werden oder innerhalb des gerichtlichen Verfahrens zu Protokoll des Familiengerichts erfolgen. Kommt es zu keiner Verständigung, vertreten wir unsere Mandanten bei notwendigen gerichtlichen Auseinandersetzungen nicht nur vor den Amtsgerichten im Raum Heidelberg, Mannheim, Karlsruhe und Stuttgart, sondern nach Absprache auch vor allen weiteren Amtsgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland. Dies gilt nicht nur für die Verfahren des Bereichs Ehescheidung, Versorgungsausgleich, Unterhalt, Güterrecht/Zugewinnausgleich, Ehewohnungs- und Haushaltssachen, sondern auch für Kindschaftsverfahren und die Klärung der Abstammung eines Kindes.
Ein weiterer Bestandteil unserer Tätigkeit ist die vorsorgliche, zumeist vor einer Eheschließung erfolgende Gestaltung der rechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten durch Eheverträge und Erbverträge.